Das Vortäuschen von falschen Tatsachen nennt man Betrug. Im normalen Geschäftsleben kann ein Vertrag als ungültig erklärt werden, wenn ein sogenannter „Grundlagen-Irrtum“ vorliegt. Wie aber sieht das hinsichtlich der uns versprochenen Herrschaftsrechte aus? Verkaufte jemand Bauland an bester Lage und der Käufer müsste bei der Baueingabe feststellen, dass es gar keine Bauzone ist, dann ist […]
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